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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 8 SO 75/06 ER   

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https://dejure.org/2007,113809
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 8 SO 75/06 ER (https://dejure.org/2007,113809)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.03.2007 - L 8 SO 75/06 ER (https://dejure.org/2007,113809)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. März 2007 - L 8 SO 75/06 ER (https://dejure.org/2007,113809)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2005 - L 9 B 306/05

    Umfang des Gesamtbedarfes des notwendigen Lebensunterhaltes; Bewilligung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2007 - L 8 SO 75/06
    Wie das Landessozialgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2005 (L 9 B 306/05 SO ER, Juris-Datenbank) zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich eine andere Bewertung auch nicht unter Berücksichtigung der in § 9 SGB XII niedergelegten Maßstäbe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 90/08

    Bedarf; Kopfteilprinzip; Unabweisbarkeit; Verbrauchsschätzung; Waschzwang

    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen - 8. Senat - hat mit Beschluss vom 15. März 2007 - L 8 SO 75/06 ER - die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen und zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Klägerin habe nicht glaubhaft gemacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhöhung des Regelsatzes oder für die Gewährung eines Mehrbedarfs i. S. des Sozialhilferechts vorliegen würden.

    Auch wenn der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts bei einer außerhalb einer Einrichtung lebenden Hilfebedürftigen wie hier der Klägerin (mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie der hier nicht interessierenden Sonderbedarfe nach den §§ 30 bis 33 SGB XII - da die Klägerin im streitigen Bewilligungszeitraum keine Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 SGB XII erhalten hat und auch nicht als Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" anerkannt war, kommt für sie ein der Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. SGB XII vorgehender (Adolph, in: Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, Stand: Januar 2011, Rdn. 2 zu § 30) Mehrbedarf nicht in Betracht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 15. März 2007 - L 8 SO 75/06 ER) mit den Regelsätzen grundsätzlich zu decken ist, sieht die Öffnungsklausel (Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand: Oktober 2010, Kap. III.6, Rdn. 8) des § 28 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. SGB XII einen Anspruch auf Deckung eines Mehrbedarfs vor, wenn ein laufender (Gröschel-Gundermann, in: Linhart/Adolph, aaO, Rdn. 5 zu § 28), unabweisbarer, erheblicher, den durchschnittlichen Bedarf übersteigender (Mehr-)Bedarf vorliegt, der bei der notwendigerweise generalisierenden Bemessung der Regelsätze nicht oder nicht vollständig berücksichtigt worden ist und der - weil einzelfallabhängig - auch nicht berücksichtigt werden konnte (Scheider, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl. 2010, Rdn. 14 zu § 28 m. w. Nachw.).

    Eine Leistungsverweigerung für den von der Klägerin geltend gemachten Mehrbedarf für Putz- und Reinigungs- sowie Körperpflegemittel kann entgegen der von dem 8. Senat des erkennenden Gerichts vertretenen Auffassung (Beschl. vom 15. März 2007 - L 8 SO 75/06 ER) auch nicht mit einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG begründet werden.

  • SG Hannover, 26.02.2007 - S 51 SO 287/06
    An die abweichende Bemessung zugunsten des Hilfesuchenden werden hohe Anforderungen gestellt (vgl. Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, § 28, Rn. 13; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.03.2007, Az: L 8 SO 75/06 ER).

    Der Hilfesuchende muss darlegen, dass der geltend gemachte zusätzliche Bedarf nicht durch die Bedarfsgruppen erfasst wird (vgl. Landessozialgericht Niedersach-sen-Bremen, Beschluss vom 15.03.2007, Az: L 8 SO 75/06 ER; Wahrendorf in Gru-be/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, § 28, Rn. 13).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2012 - L 11 AS 1028/12
    in der Vorstellung des an der Zwangserkrankung Leidenden bestehe (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - L 9 B 306/05 SO ER; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2006 - L 8 SO 75/06 ER), folgt der Senat nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2009 - L 8 SO 18/09
    Der von der Antragstellerin geltend gemachte Mehrbedarf wegen ihrer psychischen Erkrankung falle unter keine der in § 30 SGB XII geregelten Mehrbedarfe und rechtfertige keine Erhöhung des Regelsatzes nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 15. März 2007 L 8 SO 75/06 ER ).
  • SG Lüneburg, 09.03.2009 - S 25 AS 1915/08
    Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des anzuerkennenden Bedarfs kann nur eine objektivierbare Bedarfslage sein und nicht eine subjektive Bewertung oder Festsetzung durch den Betroffenen (vgl. dazu auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2007, - L 8 SO 75/06 ER).
  • SG Lüneburg, 09.02.2009 - S 32 SO 245/08
    Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedarfs kann nur eine objektivierbare Bedarfslage sein und nicht eine subjektive Bewertung oder Festsetzung durch den Betroffenen (s. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.3.2007, L 8 SO 75/06 ER).
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